Mittelalter

Um 1310 gehörte das ganze Gebiet nördlich und östlich von Lübben zum Dominium Lubin (Lübben). Kirchlich war die Gegend mit dem Bistum Meißen verbunden, in dessen umfangreichem Archiv Straupitz schon im Jahre 1346 (!) als Kirchendorf genannt wird. Es hat also schon zu dieser frühen Zeit im Ort eine Kirche existiert. Die Bannfluchkanonaden Papst Clemens VI. (1290 1352) trafen 1350 auch die Herren der Mark, unter ihnen die wohlhabenden Straupitzer von Ilow. Die wendische Bevölkerung gab dem Dorf Straupitz wahrscheinlich deswegen den Namen „Tsupc“. Dieser bedeutet  „Grind“ oder „Schorf“, ein Übel, unter dem auch Kranke oder Gezeichnete litten, die damals nicht selten als Ausgestoßene lebten. Vor diesem Hintergrund lässt sich „Tsupc“ wohl als „Ausgestoßensein“ aus der katholischen Kirche verstehen, wie es die Herren von Ilow durch den Bannfluch des Papstes traf. Der Name deutet also nicht auf Krankheiten hin.

 

Die von Ilows besaßen Straupitz bis zum Jahre 1447. Es gelang ihnen in dieser Zeit, den Besitz entscheidend zu vergrößern. Sie verkauften ihr Eigentum „… Straupitz mit allem Zubehör, nämlich Dorf Straupitz mit dem Weinberge und Vorwerk, Laasow mit der Mühle daselbst, Mochow, Liebitz, Byhlen und Byhleguhre…“ an Kaspar, Heinrich und Franz, Burggrafen und Herren von Dohna. Durch einen überlieferten Urkundentext zum Verkauf aus diesem Jahr bekommen wir einen wertvollen Hinweis auf die damalige Grenzziehung und einen Einblick, wie die Menschen in unserer Gegend zu dieser Zeit sprachen und schrieben:

 

Der Originalstein an der Grenze zu Schmogrow.
Der Originalstein an der Grenze zu Schmogrow.

„… von dem harweidenstrawche ging da der alde dittriche von ylous bahs oft die kanfart oder flos das durch den walt under des pfaffen weinberge außgehet, alle das geholze, das nach dem Strawpz ist gar der hern von donen und das flos scheidet die grentz zwischen Hause Krachte von hern von donen. ffort ist dittriche von ylow von dem harweidestrauch gegangen off die drey eichen, die auch die grentz angezeigt haben beyen strawtz und Cottbus. von den dreyen eichen biß uff das floß das man nennt die Sprebenitze. Ist dittrich von Ylow aber bestehen bleben und hat gesprochen das floß die Sprebenitze ist halb den schulze und von donen und halb der von Cottbus. Von der Sprebenitze ist dittriche von ylows gegangen bihs off domenickst steyge von dem steyge durch den walt bihs off den steyen der do ander walde off der von smogoro felde legth, der steyn scheidet dy grenz zwischen den Herrn von donen und den von Smogorow. ffordt durch die Heide haben die hern gutte schriefftliche beweisungen…“

 

Wappen der Burggrafen von Dohna.
Wappen der Burggrafen von Dohna.

Über ein Jahrhundert nannten die Herren und Burggrafen von Dohna Straupitz ihren Besitz. Ein wichtiges Verdienst ihrer Zeit ist die klare Grenzziehung im Spreewald. So wurden die unklaren Grenzen mit Alt Zauche und Burg in den Jahren 1449 und 1470, sowie mit Lieberose und Lübbenau im Jahre 1501 präzise festgelegt.

 

Um die Burg in Straupitz ranken sich immer noch einige Legenden vom Raubrittertum. Eine sachliche Klärung dieser Vermutungen gibt uns der Genealoge Albrecht Frhr. von Houwald

(18661958) in einer Arbeit im Lübbener Heimatkalender von 1939.

 

„Kein vernünftiger Mensch bezieht heutzutage, wenn von Raubrittern gesprochen wird, dies noch allgemein auf den damaligen Landadel. Wenn Ritter auf den Landstraßen Warentransporte und Kaufmannszüge aus einer Stadt, mit der sie in Fehde lagen, aufhoben, diejenigen Begleiter, die sich widersetzten, töteten und die Herren zur Erlangung von Lösegeldern in Ihre Verließe schleppten, so handelten sie damit lediglich nach dem damals geltenden Kriegsrecht. Sie setzten sich dabei ja auch bewußt dem aus, daß sie bei ihrer Gefangennahme durch die geschädigte Stadt selbst hingerichtet oder nur gegen hohes Lösegeld aus der Gefangenschaft entlassen wurden…

 

… Da klingt es allerdings befremdlich, wenn ein gefangener Wegelagerer Jorge Flegel 1480 im peinlichen Verhör zu Budissin [Bautzen] aussagt: „Jorge von Polenez und der herr zu Strupiz, die sullen die rutter (Placker) im lande zu Lusiz herbergin. Peter von Bolenez, der sulle vil uff ein lougken nehmen.“ Dass durch dieses erpresste Geständnis tatsächlich die Wahrheit an den Tag gebracht ist, erscheint fraglich.

Jedenfalls stimmt es wenig dazu, daß Burggraf Christoph zu Dohna am 12. März 1480 an der Versammlung der Niederlausitzer Landstände in Luckau zur Beratung der Maßnahmen gegen Straßenräuber, Fehden und Gewalttaten teilnahm, die Verhandlungsniederschrift mit untersiegelte und für die Hilfsmannschaften gegen Störer der Ruhe und Sicherheit 3 [!] Knechte zu stellen sich verpflichtete. Das war verhältnismäßig viel, wenn in Betracht gezogen wird, daß die Städte Luckau, Guben, Lübben, Calau, Spremberg und Sommerfeld nur je 5 Mann stellten.“

Raband & Urspruch

Ortschronisten und Heimatforscher