"Die Boshaften"

 

Im Jahre 1749 fand ein Gerichtsprozess zwischen einigen „boshaften Einwohnern“ von Straupitz, geführt von 3 bis 4 „Aufwieglern widerkantigster Art“ (Haupträdelsführer soll der Schmied Tacki gewesen sein) und der Herrschaft statt.

 

In Straupitz gab es damals 73 Wirtschaften: 3 Bauern, 27 Kossäthen, 15 Büdner und 28 Häusler. Diese 73 Wirte hatten die Strecke von dem durch Straupitz führenden Knüppeldamm je 10 bis 12 Schritt vom Kuckatz bis zur ehemaligen Schmiede Kleemann in Ordnung zu halten, während die Herrschaft den Abschnitt von dort bis zur Dorfmitte übernahm. Man teilte sich also die Arbeit. Der Damm wurde von der Herrschaft und den Bauern zum Fahren und Viehtreiben benutzt. Ebenso fuhren aber sehr oft die Cottbuser und Böhmischen Kauf- und Fuhrleute dort entlang. Durch den schmalen, weichen Pfad war ein sicheres Ausweichen meist nicht möglich, so dass die Wagen oft umkippten.

Nun wurden die Kossäthen aufgefordert, den Weg neu zu bauen und zu verbreitern. Die Herrschaft wollte entgegenkommenderweise Holz und Faschinen liefern, den benötigten Sand aber sollten die Bauern mit ihrem Vieh heranfahren. Da ihnen der alte Damm ausreichte und er ihrer Meinung nach nur durch die genannten Kauf- und Fuhrleute zerfahren wurde, von denen die Herrschaft wohl in ihrem eigenen Kruge [Vorgänger des ehem. Gasthaus Mattern] die meisten Einnahmen hatte, weigerten sich die Bauern und kamen der Aufforderung zur Erneuerung nicht nach!

 

Am 9. April 1749 erschein ein Musketier in Straupitz, mietete sich beim Dorfschulzen ein und überbrachte den Befehl vom Straßenbauschreiber zum sofortigen Baubeginn. Der Soldat sollte den Kossäthen und Bauern täglich von 6–12 Uhr und von 2–6 Uhr abends zu den Arbeiten Anweisungen erteilen, was sie ihm mit 6 Silbergroschen Tagessold vergüten mussten. Sollten sie sich diesem verweigern, so käme der Straßenbauschreiber persönlich, dies koste dann allerdings 1 Taler täglich.

Daraufhin brachen die Beschwerden los und nach vielem Hin und Her wurde den Bauern der Prozess gemacht. Sie mussten für ihre Weigerung 10 Taler Strafe bezahlen, und wenn sie binnen 8 Tagen nicht mit der Wegebesserung begönnen, käme eine neue Strafe von zusammen 20 Talern dazu.

 

Der Obrigkeit in Straupitz gingen die Akten mit den Bedenken zurück, dahin zu sehen, dass die „Unterthanen nicht ohne Noth und über Gebühr mit gleichen Geldstrafen beschwert“ werden mögen. Dieser Hinweis wurde angenommen und die Straße gebaut.

Ein weiteres kleines widerspenstiges Ereignis: Die Umzäunung des Ziehbrunnens, welcher gegenüber des oben genannten herrschaftlichen Kruges stand, war verfault. Es ging die Aufforderung an die Kossäthen, den neuen Zaun zu bauen. Die Herrschaft wollte dazu das Holz liefern. Da nach der Meinung der Kossäthen aber wiederum der Krug von den dort haltenden und sich erfrischenden Kauf- und Fuhrleuten den meisten Nutzen hatte, weigerten sie sich, die Arbeiten auszuführen. So ließ die Herrschaft bauen und die Kosten wurden der Gemeindekasse zugeschrieben.

 

(überliefert von Lehrer Walter Mak)

 

Gespann am Kuckatz-Graben, um 1930.
Gespann am Kuckatz-Graben, um 1930.

Raband & Urspruch

Ortschronisten und Heimatforscher